Nachdem die bundesweit gültige Gebührengrenze für Anwohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr 2020 durch den Bund aufgehoben wurde, zieht nun das Land M-V nach. In der Neugestaltung der Gebührenverordnung, welche am Dienstag im Kabinett behandelt wird, soll für die Kommunen im M-V keine Obergrenze für die Bewohnerparkgebühren mehr festgeschrieben werden.
Den neuen Spielraum für Städte wie Rostock begrüßt Oberbürgermeisterkandidat Michael Ebert, der von CDU, FDP und UFR unterstützt wird, warnt jedoch vor Mehrbelastungen für die Menschen. Geprägt von seiner Zeit als Verkehrsreferent beim Land berichtet Ebert: „Es ist absolut richtig, den Städten und Gemeinden selbst die Regelung dieser Gebühr zu überlassen.Das stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen.“
„In Rostock darf der hausgemachte Mangel an Parkplätzen jedoch nicht zu einer pauschalen, ungerechtfertigten Erhöhung der Gebühren genutzt werden. Vielmehr müssen wir endlich anfangen, das Problem Parkraum innovativ zu lösen. Bisher bleiben viele Möglichkeiten ungenutzt, weil weder nach oben noch nach unten geplant wird. Über mehrgeschossige Parkpaletten wurde zwar ab und an geredet –gebaut worden sind sie aber nicht“, so Ebert.
„Angebot und Nachfrage müssen in ein ausgeglichenes Verhältnis kommen und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Menschen -gerade jetzt-noch stärker zur Kasse zur bitten, ändert nichts an der Parksituation und macht auch den Umstieg auf den ÖPNV oder das Rad nicht attraktiver. Wir brauchen auch sicherere, lückenlose Radwege anstelle von Scheinlösungen. Statt neue Belastungen zu schaffen, will ich die Probleme lösen. Wir müssen mit unseren Vorhaben endlich vom Schreibtisch auf die Straße kommen!“, gibt Ebert einen Ausblick auf seine Vorhaben als Oberbürgermeister in Rostock.